Corona Lockdown light: Regeln fürs Radfahren

Was Rennradfahrer im November beachten müssen

Ab 2. November gelten in ganz Deutschland wieder verschärfte Corona-Regeln. Wir klären auf, was das für Radfahrer und ihren Sport bedeutet und was man beachten muss.

In ganz Deutschland gelten ab Montag, den 2. November 2020 wieder verschärfte Corona-Regeln. Das hat die Bundesregierung heute in einer Regierungserklärung bekanntgegeben . Anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr sind die Ausgangsbeschränkungen allerdings nicht ganz so strikt. Zudem wurden die Maßnahmen gemeinsam von der Bundesregierung und den Länderchefs beschlossenund gelten deutschlandweit einheitlich. Das war beim ersten Lockdown im Frühjahr noch anders, damals galten in vielen Bundesländern unterschiedliche Regeln, beispielsweise was den Sport oder das Radfahren an im Freien betraf. Wir klären auf, was Radfahrer während des zweiten Corona-Lockdowns im November beachten müssen:

Das dürfen Hobby-Rennradfahrer

Zuerst die gute Nachricht: Das Radfahren als Individual-Sportart bleibt erlaubt! Allerdings nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt. Die Hausrunde mit dem Rennrad und der Schlenker mit Gravelbike oder Crosser im Wald sind also weiterhin möglich – sogar mit dem besten Kumpel. Nur Vereinsausfahrten in der Gruppe, mit dem örtlichen Radtreff oder Nachwuchstraining geht im November nicht.

Diese Regeln gelten für Fahrradläden

Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter strengen Hygieneauflagen geöffnet. Als Faustregel gilt: ein Kunde je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. Doch darauf sollten die meisten Radläden mittlerweile eingestellt sein. Nach wie vor muss man allerdings im Service meist mit längeren Wartezeiten als üblich zu dieser Jahreszeit rechnen. Vor allem die Ersatzteilversorgung macht vielen Händlern Probleme.

Private Reisen mit dem Rennrad

Auf private Reisen, Besuche von Verwandten und überregionale Tagesausflüge soll man verzichten. Damit sind auch Wochenend-Trips ins nächstgelegene Mittelgebirge oder zum befreundeten Rennrad-Kumpel gemeint. Hotels und Pensionen dürfen nur noch Übernachtungsgäste mit beruflichem Hintergrund beherbergen, keine Touristen mehr.

Quelle: TOUR-Europas Rennrad-Magazin Nr. 1