Hallo Radsportler*innen,
aus gegebenen Anlass müssen wir unsere diesjährige RTF leider absagen, da wir die Hygiene- und Abstandsregeln nicht gewährleisten können.
Ob die CTF am 13. September 2020 stattfinden kann, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Bleibt sportlich und gesund !
Info vom Bund Deutscher Radfahrer – Breitensport:
BDR-Breitensportinfo // Breitensport und Corona >> Jahresauszeichnung 2020 + Orientierungsansätze
Liebe Radsportfreund*innen,
heute möchten wir Sie über die jüngsten Beschlüsse der Kommission Breitensport informieren und Ihnen eine Orientierungshilfe für Ihre weiteren Aktivitäten geben:
- Jahresauszeichnung
Als Grundlagenförderung für den Breitensport in den Vereinen und als Anreiz für die Sportler*innen wird der BDR die Jahresauszeichnung (Fahrradschloss mit Seilzug) auch 2020 ganz bewusst zur Verfügung stellen. Die dafür geltenden Anforderungen bleiben unverändert, da die Fahrten seit Mitte Oktober berücksichtigt werden und momentan bundesweit „Permanente“ Angebote nutzbar sind.
- Doppelwertung für Permanente
Da aktuell Veranstaltungen nicht zugelassen sind, Individualfahrten aber jederzeit möglich bleiben, dürfen die vielfältigen RTF- und CTF-Permanenten doppelt gefahren und in die Wertung für die laufende Saison eingebracht werden.
Die Sportler*innen haben dadurch eine bundesweit gültige Erweiterung der Möglichkeit, die Mindestpunktzahl für die Jahreswertung zu erreichen. Gleichzeitig ist das ohne einen weiteren Aufwand für die Vereine umsetzbar und auch noch weitere Startgelder in die Kasse. Punkt 3.1 der Generalausschreibung (GA) RTF bzw. 2.4 der GA CTF werden damit ausnahmsweise außer Kraft gesetzt.
- Sportangebote und Corona / Übergangsregeln des Sports
Die Grundlage für einen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben wurde am 6. Mai in der Bund-Länderkonferenz geschaffen. Ob damit – unter Berücksichtigung der DOSB-Leitplanken – neben dem gemeinsamen Training auch gesellige Radwander- und Radtourenfahrten als Veranstaltung in unseren Vereinen wieder möglich werden, bleibt abzuwarten. Die Zuständigkeit liegt jetzt bei den Landesregierungen, steht eng in Verbindung mit der Lockerung der Kontakteinschränkungen und den regionalen Infektionszahlen sowie weiterer gesetzlicher Vorgaben. Das ist die primäre Orientierungs- und Genehmigungsinstanz!
Nachrangig kommen für die Aktivitäten der Vereine die sportartspezifischen Übergangsregeln zur Anwendung, die seitens des BDR ja für viele Radsportdisziplinen verfasst und in unserer letzten Nachricht zum Gegenstand gemacht wurden. Dazu hatten wir unzählige Telefonate, Mails und weitere Erörterungen in den verschiedenen Gremien, auf deren Basis bereits Anpassungen vorgenommen wurden.
- Zur Abstandsfrage haben wir uns im Breitensport nunmehr der über Prof. Dr. Bernd Wohlfahrt seitens des DOSB in den Leitplanken vorgegebenen Auffassung (mind. 2 m) angeschlossen und empfehlen ein individuelles Plus zu wählen.
- Wesentlich dürfte aktuell aber auch sein, möglichst kleine Gruppen zu bilden und das vor allem die Abstands- und Hygieneregeln von allen Beteiligten eingehalten werden.
- Die Übergangsregeln für „Breitensport“ und die „Organisation von RTF/CTF“ haben wir inhaltlich angepasst in einem Dokument zusammengefasst; sie sind bereits auf radnet veröffentlicht. Der Austausch bzw. die Aktualisierung auf der DOSB-Seite mit den sportartspezifischen Übergangsregeln erfolgt in Kürze nach entsprechender Genehmigung durch deren Prüfungsausschuss.
- Da die Vorgaben der Länder situationsbedingt flexibel gehalten sind und ebenso den Landratsämtern ggf. Korrekturen in den Kontaktbeschränkungen vorbehalten bleiben, sollten sie sich bei Unklarheiten auch über die Kreis-/ Landessportbünde informieren.